Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Abgrenzung von Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Vorliegen eines natürlichen Tatvorsatzes
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden Zustand bei Persönlichkeitsstörung mit mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung (§§ 331, 312 FamFG) ohne hinreichende Begründung der Erforderlichkeit sowie ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG – hier: vorläufige Unterbringung gem §§ 331 S 1 Nr 2, 312 S 1 Nr 3 FamFG iVm § 11 PsychKG MV
Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB – hier: keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit und der Gefährlichkeitsprognose